Tennis SVW - Hausordnung

Benutzung des Tennisheimes für Feiern

Jedes Tennisvereinsmitglied kann das Tennisheim für Feiern nutzen, wenn es beim Ausschuss einen entsprechenden Antrag stellt und der Tennisausschuss die Genehmigung erteilt hat.
Die Feier wird in eine Liste, die am Tennisplatz aushängt eingetragen, um Terminüberschneidungen zu vermeiden und die Art der Feier mitzuteilen.
Der Veranstalter teilt dem Ausschuss beim Antrag die Art (öffentlich oder geschlossene Gesellschaft) der Feier mit
Der Veranstalter trägt Sorge für die entsprechende Reinigung des Hauses und der zugehörigen Einrichtungen bis spätestens Mittags am nachfolgenden Tag.
Werden bei Feiern die Getränke nicht über den Tennisverein bezogen, würde sich der Tennisverein über eine kleine Spende für Strom, Wasser, Abnutzung,... freuen.

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