Tennis SVW - Hausordnung

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Benutzung des Tennisheimes für Feiern

  • Jedes Tennisvereinsmitglied kann das Tennisheim für Feiern nutzen, wenn es beim Ausschuss einen entsprechenden Antrag stellt und der Tennisausschuss die Genehmigung erteilt hat.

  • Die Feier wird in eine Liste, die am Tennisplatz aushängt eingetragen, um Terminüberschneidungen zu vermeiden und die Art der Feier mitzuteilen.

  • Der Veranstalter teilt dem Ausschuss beim Antrag die Art (öffentlich oder geschlossene Gesellschaft) der Feier mit

  • Der Veranstalter trägt Sorge für die entsprechende Reinigung des Hauses und der zugehörigen Einrichtungen bis spätestens Mittags am nachfolgenden Tag.

  • Werden bei Feiern die Getränke nicht über den Tennisverein bezogen, würde sich der Tennisverein über eine kleine Spende für Strom, Wasser, Abnutzung,... freuen.